WICHTIG

CAMPINGREGELN
  1. Auf dem Campingplatz gilt eine ausnahmslose Ruhezeit. In dieser Zeit ist jeglicher Lärm (wie z.B. das Abspielen von Musik) verboten:
    Am Freitag, den 26.04.2024 von 23 Uhr bis 7 Uhr
    Am Samstag, den 27.04.2024 von 23 Uhr bis 7 Uhr
    Am Sonntag, ab 22 Uhr
  2. Auf dem Platz gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Das Befahren ist nur zur An- und Abfahrt gestattet. Die hierbei erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.
  3. Fahrten mit nicht straßenzugelassenen Fahrzeugen (Eigenbauten) sind verboten. Das Mitbringen von einzelnen Motoren ist ebenfalls verboten.
  4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden.
  5. Eine Bewachung der abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Achten Sie daher bei Verlassen Ihres Fahrzeuges darauf, dass Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen sind und keine Gegenstände im Auto zurückgelassen wurden. Ebenso bitten wir Sie, keine Tiere im Fahrzeug zurückzulassen.
  6. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch Dritte haftet der Veranstalter nicht. Dieses gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosionen und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind.
  7. Das Campen ist gebührenpflichtig. Wer sich dieser Verpflichtung entzieht, macht sich strafbar.
  1. Verboten ist:
    • Unnötiges Laufenlassen von Motoren.
    • Die Nutzung von Drohnen oder anderen Flugkörpern.
    • Unnötige Fahrbewegungen auf dem Platz, insbesondere mit Quads, Mofas, Motorrollern etc. Ausgenommen ist die An- und Abreise.
    • Das Zünden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art
    • Das Entzünden von offenen Feuer. Grillfeuer sind nur in geeigneten Behältnissen erlaubt. Das Abholzen von Ästen und Bäumen. Für etwaige Schäden wird der Schädiger haftbar gemacht.
  2. Chemietoiletten aus Wohnwagen und Wohnmobilen können auf dem Gelände der Füchtorf-Arena nicht entleert werden. Eine Entleerung in das Abwassernetz ist nicht erlaubt.
  3. Versperren Sie keine Zufahrts- und Rettungswege, da wir ansonsten zulasten und zum Risiko des Fahrzeughalters abschleppen lassen. Beachte Sie in diesem Zusammenhang auch die Beschilderung und die Anweisungen der Ordner.
  4. Bei Beschädigungen an Zäunen, Beschilderung etc. wird Strafanzeige gestellt.
  5. Der Stellplatz ist vom Campinggast stets in Ordnung zu halten. Der Veranstalter ist
    berechtigt, die Beseitigung von herumliegenden Abfällen um den jeweiligen Stellplatz zu
    verlangen.
  6. Absperrungen dürfen aus Sicherheits- und Landschaftsgründen nicht überklettert werden.
  7. Den Weisungen der Ordner ist unbedingt Folge zu leisten.

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